Welche unterschiedlichen Anlageformen bietet mir die BEG?
Sie können Anteile an der Genossenschaft selbst, sowie an einzelnen Projekten erwerben.
Projektbeteiligung setzt eine Mitgliedschaft bei der BEG mit mind. einem Anteil vorraus.
Eine Infografik zur Beteiligung an der BEG und an unseren Projekten finden Sie hier.

Was habe ich davon, wenn ich mehr Genossenschaftsanteile zeichne?
Mit Ihrem Genossenschaftsanteil werden Sie grundsätzlich Miteigentümer der BEG und all Ihrer Objekte.
Sie haben zudem Stimmrecht im Rahmen der Jahreshauptversammlung und sind am Ertrag der BEG selbst (nicht zu verwechseln mit einer Projektrendite) entsprechend beteiligt. Sollten Sie mehr als nur einen Genossenschaftsanteil gezeichnet haben, bedeutet das auch entsprechend mehr direkte Gewinnbeteiligung am BEG-Ertrag. Sie haben aber trotzdem unabhängig von der Anzahl der BEG-Anteile nur eine Stimme bei der Jahreshauptversammlung.

Wie kann ich mich an einem Projekt (Energieproduktionsanlage) beteiligen?
Sie müssen zunächst Mitglied der BEG sein.
Dann können Sie pro Projekt ein sogenanntes partiarisches Darlehen geben. Was soviel heißt, wie in das Projekt zu investieren, bzw. auf eine vorgegebene Zeit Ihr Geld anzulegen. Sie erhalten für Ihre Anlagesumme jährlich die ausgeweisene Rendite und je nach ausgewiesenem Zeitraum auch jeweils einen Teil Ihrer Einlage zurück. (Beispiel Solarcarport am Bahnhof: Laufzeit 18 Jahre - jährliche Rückzahlung von 1/18 der Darlehenssumme und einer jährlichen Rendite in Höhe von min. 3 %). Nach Ablauf der Anlagefrist (projektabhängig) haben Sie also Ihr Darlehen komplett zurück und eine jährliche Rendite erhalten.
 
Welche Verzinsung meiner Projekteinlagen kann ich erwarten?

Die BEG betreibt mehrere Anlagen. Pro Anlagenprojekt wurde eine entsprechende jährliche Rendite ausgewiesen. Je mehr Sie in ein Projekt angelegt haben, umso höher ist Ihre jährliche Rendite. Angestrebt wird eine Rendite von mindestens 3 %.  Je nach Projekt sind bis zu 8 % möglich.

Wie sicher ist mein Geld angelegt?

Genossenschaften gehören zu den sichersten Rechtsformen. Die Einspeisevergütung nach EEG ist gesetzlich garantiert. Unsere Anlagen sind versichert. Man haftet in Höhe seiner Anteile, eine Nachschusspflicht besteht nicht. Auch in einer Finanz- und Währungskrise behält diese Energiegewinnung ihren Wert.

Was passiert mit meinem Geschäftsanteil an der BEG wenn ich kündige?
Bei Kündigung der Mitgliedschaft wird Ihnen Ihr BEG-Anteil wieder in voller Höhe ausbezahlt.
Sie müssen allerdings Ihre Einlage mindestens 5 Jahre lang in der BEG belassen.

... und wo ist der Haken?

Jeder, der sich wirtschaftlich betätigt, geht immer gewisse Risiken ein. Wichtig ist es, das „Für und Wider" abzuwägen und danach seine persönliche Entscheidung zu treffen. Dazu sollte man verstehen, was mit seinem Geld passiert.

Im Gegensatz zu den mitunter undurchsichtigen Finanzspekulationen, deren Folgen die Weltwirtschaft jüngst in ernste Schräglage gebracht hat, ist das Geschäftsmodell der Energiegenossenschaft vergleichsweise einfach und transparent.

Das Geld der Mitglieder fließt in Projekte, die man „anfassen" kann, zum Beispiel in Photovoltaikanlagen oder Windräder. Jede unserer Geldanlagen schafft konkrete Sachwerte und nährt keine Spekulationsblase.

Doch es bestehen natürlich Risiken: Das Haftungsrisiko jedes Genossenschaftsmitglieds besteht in Höhe seiner Geschäftsanteile. Gemäß unserer Satzung ist eine Nachschusspflicht (Haftung aus Privatvermögen) allerdings ausgeschlossen.

Bei dem nachrangigen Darlehen hat dieses Darlehen, wie es der Name schon sagt, Nachrangcharakter. Im (unwahrscheinlichen) Falle einer Genossenschaftsinsolvenz, würde dieses Darlehen hinter Forderungen anderer Gläubiger (z. B. Banken) zurückstehen müssen. Allerdings steht die Genossenschaft unter einer ständigen Kontrolle und Aufsicht des Genossenschaftsverbandes.